Mitarbeiter:innen
Professor:in
Expert:innenwissen
Artikel und Pronomen
der:die Chef:in
sein:ihr Labor oder ihr:sein Labor
er:sie ist teamfähig.
Genitiv
Der Laborplatz des:der Professor:in
Der Arbeitsplatz der:des Studierenden
Die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung an der Hochschule RheinMain basieren auf folgenden Gesetzen:
Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen sind für die Hochschule RheinMain verpflichtend.
Über die gesetzlichen Grundlagen hinaus greifen Maßnahmen der Frauen- und Familienförderungen auch in offiziell verabschiedeten Regelungen und Vereinbarungen der Hochschule RheinMain
Aktuell gelten u.a.:
"Sprache ist ein Produkt historisch-gesellschaftlicher Phänomene, also stellt sie auch Produktion und Reproduktion gesellschaftlicher Verhältnisse dar." (Universität Linz, S. 3.)
Häufig wird die Auseinandersetzung mit dem Thema "geschlechtergerechter" oder in den letzten Jahren auch "diskriminierungsfreier" Sprache recht emotional und polarisierend geführt und es herrscht häufig Unsicherheit und Verwirrung über den "politisch korrekten" Gebrauch von Sprache.
Dabei spiegelt sich die Gleichbehandlung von Frauen und Männern auch im Sprachgebrauch wider. Frauen dürfen in männlichen Formulierungen nicht länger nur "mitgemeint" sein, sondern müssen auch selbst sprachlich in Erscheinung treten.
Es gibt viele Möglichkeiten, Texte geschlechtergerecht und/oder geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei zu formulieren.
Aktuell gelten noch die rechtlichen Vorschriften zum Gebrauch im öffentlichen Dienst ("Vorschriftensprache"), In der folgenden Handreichung finden Sie eine kurze Einführung, welche neben der Pflicht auch die Kür, also weitere Möglichkeiten zum Umgang mit Sprache, enthält.
Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option verwendet die HSRM derzeit übergangsweise neben neutralen Formulierungen den Gender-Doppelpunkt und zwar da dieser weitestgehend barrierefrei ist, zum Beispiel für Menschen mit einer Sehbehinderung. Denn Sprachausgabeprogramme machen an der Stelle des Doppelpunkts lediglich eine kleine Pause.
Sichtbarmachende Formulierungen mit GenderDoppelpunkt
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Artikel und Pronomen
der:die Chef:in
sein:ihr Labor oder ihr:sein Labor
er:sie ist teamfähig.
Genitiv
Der Laborplatz des:der Professor:in
Der Arbeitsplatz der:des Studierenden
Neutrale Formen/Umformulierungen:
Leitfäden anderer Hochschulen
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist zuständig für die Wahrnehmung der Rechte nach § 17 Abs. 1 HGIG aller Frauen-Gruppen der Hochschule RheinMain.
Sie berät bei der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule sowie bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen. Außerdem ist sie die Ansprechpartnerin für alle Hochschulangehörigen in Gleichstellungsfragen, Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie sowie in Fällen von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.
Silke Paul Dipl.-Päd. M.A.
Telefon: +49 611 9495-1199
E-Mail: frauenbeauftragte(at)hs-rm.de
Stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Dr. jur. Yvonne Gondolf
Gleichstellungsförderung der Hochschule RheinMain
Ausschreibung Sommersemester 2020
Die Hochschule RheinMain hält jährlich Mittel zur Förderung von Gleichstellung in Höhe von 6.000 Euro vor, welche von Studierenden, Beschäftigten und Lehrenden beantragt werden können.
Damit sollen Projekte unterstützt und Maßnahmen angestoßen werden, die spürbar die Förderung von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter vorantreiben und die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie an der Hochschule erleichtern.
Beantragt werden können insbesondere
Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Präsidium auf Vorschlag der Kommission Gleichstellung.
Die jeweilige Förderhöhe pro Maßnahme beträgt maximal 2.000 Euro. Eine höhere Förderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Liegen dem Präsidium keine oder nur wenig überzeugende Anträge vor, können die Mittel auf Antrag der Kommission Gleichstellung in das nächste Jahr übertragen werden.
Die Mittel sind für Belange der Hochschule zu verwenden. Das Geld ist innerhalb von 2 Jahren zu verwenden; über die Art der Verwendung ist dem Präsidium zu berichten.
Anträge sind jeweils zum 15.01. für das Sommersemester und 15.07. für das Wintersemester formlos* beim Präsidium einzureichen.
Nächste Antragsfrist: 15.01.2020
* Ein Antrag wird als formlos bezeichnet, wenn er nicht auf einem Formblatt oder Formular gestellt wird. Der Antrag sollte in jedem Fall mindestens das Folgende enthalten: Vollständige/r Name/n, Studiengang/Abteilung/Fachbereich und Kontaktdaten der antragstellenden Person/en. Betreffzeile, Anrede, Antragstext mit Begründung unter Bezug auf die Ziele der Ausschreibung, Datum und Unterschrift der antragstellenden Person/en.
Die Handreichung „Gendergerechte und diversitätssensible Führungskultur – Eine Handreichung für Führungskräfte und Hochschulleitungen“ ist das Ergebnis des HMWK-geförderten Projektes der Landeskonferenz hessischer Hochschulfrauenbeauftragten, das von den Präsidien der hessischen Hochschulen und Universitäten mitgetragen wurde.
Die Führungskultur einer Hochschule kann als dieSumme des Verhaltens von Führungskräften bezeichnet werden mit Blick darauf, wie diese ihre Mitarbeiter*innen führen und mit ihnen kommunizieren sowiedie Gedanken und Einstellungen, von denen sie sich hierbei leiten lassen.
Somit stellt sich natürlich die Frage: Was bedeuten Gendergerechtigkeit und Diversitätssensibilität konkret für Sie als Führungskraft und Ihr Führungshandeln? Und was für Sie in der Verantwortung als Mitglied der Hochschulleitung?
Diesen Fragen geht die Handreichung nach. es werden praxisorientierte Empfehlungen, Ideen und konkrete Handlungsvorschläge zu folgenden Themenfeldern gegeben:
Ziel des Projektes ist es, die Handreichung in allen hessischen Hochschulen umzusetzen.
Die Hochschule RheinMain setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Hochschullebens keine Person insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung benachteiligt oder belästigt wird.
Alle Mitglieder der Hochschule RheinMain wirken auf einen respektvollen und partnerschaftlichen Umgang, eine gute Studien- und Arbeitsatmosphäre hin und reagieren unverzüglich in Fällen von unangemessenem Verhalten und Diskriminierung.
Persönlichkeitsrechte und individuelle Grenzen werden an der Hochschule RheinMain respektiert und gewahrt.
Mit der Richtlinie Richtlinie der Hochschule RheinMain zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG-RL) sollen die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) insbesondere auch gegenüber und zugunsten aller Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen angewendet werden, die arbeits- oder dienstrechtlich nicht an die Hochschule gebunden und daher vom AGG nicht unmittelbar erfasst sind. Dazu gehören auch die Studierenden. Die Richtlinie eröffnet den betroffenen Personen ein Beschwerderecht. Sie verpflichtet die Hochschule zu präventiven und ermöglicht sanktionierende Maßnahnahmen.
Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 25.02.2020 folgende Richtlinie beschlossen:
Richtlinie der Hochschule RheinMain zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG-RL)
In der 125. Senatssitzung am 11. November 2014 hat der Senat die Einsetzung der Senatskommission für Gleichstellung gemäß § 14 Abs. 3 der Grundordnung der HSRM beschlossen.
Die Aufgabe der Senatskommission für Gleichstellung ist, in Kooperation mit der Frauenbeauftragten das Präsidium in allen Fragen der Gleichstellungspolitik (Gender Mainstreaming) zu beraten.
Die Senatskommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Silke Paul, Dipl.-Päd., M.A.
Prof. Dr. Detlev Reymann, (Präsident)
Prof. Dr. Barbara L'huillier, Studienbereich Informationstechnologie und Elektrotechnik
Prof. Dr. Davina Höblich, Fachbereich Sozialwesen
Prof. Dr.-Ing. Laurenz Görres, Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen
Prof. Dr.-Ing. Ludger Martin, Fachbereich DCSM
Prof. Dr. Jürgen Telke, Fachbereich WBS
Dr.-Ing. Isabella de Broeck, Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Axel Zuber, Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Birte Müller-Heidelberg, Feedbackmanagement
Alexander Kallenberg, Studienberatung
Juliane Bugla
NN
Die Senatskommission für Gleichstellung wird von der Frauenbeauftragten geleitet. In ihr sollen Mitglied sein: die Frauenbeauftragte, ein Mitglied des Präsidiums, fünf Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren, wobei jeder Fachbereich mit einer Professorin bzw. einem Professor vertreten sein sollte und mindestens zwei dieser Mitglieder männlich sein sollten, sowie aus den anderen im Senat vertretenen Gruppen je eine Vertreterin und je ein Vertreter. Die Kommission tagt mindestens einmal im Semester.
Das Gesetz sieht vor, dass der Frauenförder- und Gleichstellungsplan von der Dienststelle zu erarbeiten ist und die Zustimmung der Frauenbeauftragten und des Gesamtpersonalrates finden muss, um gültig zu werden. Gemäß § 7 Abs. 4 (vormals § 6 Abs. 4 HGIG) wird der Frauenförderplan im Benehmen mit der Dienststelle, die die Rechtsaufsicht ausübt, aufgestellt.
Nach entsprechendem Gremienlauf innerhalb der Hochschule hat das Ministerium das Benehmen zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Hochschule RheinMain hergestellt, so dass dieser in Kraft treten kann.
Grundlage des Frauenförder- und Gleichstellungsplans (vormals Frauenförderplans) sind die Vorgaben des § 5 ff. HGIG.
Basierend auf einer Ist-Analyse der Frauenanteile innerhalb der verschiedenen Statusgruppen aller Fachbereiche sowie den zentralen Einheiten, Gremien und der Verwaltung hat sich die Hochschule auf eine duale Angleichungsstruktur geeinigt, welche strukturelle Instrumente mit der gezielten Förderung individueller Potentiale durch personelle Maßnahmen verknüpft und bis 2023 folgende strategische Ziele beschlossen:
Diese Ziele wurden auf zielgruppen- und themenspezifische Ziele heruntergebrochen, zu denen Maßnahmen und - wo möglich - Zielzahlen formuliert wurden.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2018-2023 (qualitativer Teil)
Die ausführlichen Statistiken des quantitativen Teils können bei der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten eingesehen werden.
Die Hochschule RheinMain hat sich zum ersten Mal beim Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder beworben.
Ziel des Professorinnenprogramms ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentation von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs zu steigern.
Voraussetzung für eine Förderung im Professorinnenprogramm III ist die Vorlage eines Gleichstellungskonzeptes. Ein unabhängiges Gremium aus Expertinnen und Experten hat im November 2019 die Entscheidung in der letzten Auswahlrunde getroffen: 50 Hochschulen haben eine positive Begutachtung ihrer Gleichstellungskonzepte erreicht, darunter auch die Hochschule RheinMain (Pressemitteilung der HSRM vom 14.11.2019).
Die erfolgreichen Hochschulen können in der Regel eine Anschubfinanzierung für bis zu drei Professuren beantragen. Die Professuren müssen mit einer erstberufenen Wissenschaftlerin besetzt sein. Gefördert werden Ausgaben bis zu 165.000 Euro jährlich für maximal 5 Jahre.
Weitere Informationen und FAQs zum Programm beim Projektträger DLR
Gleichstellungskonzept der Hochschule RheinMain (ohne Anlagen)
Das Zertifikat zum audit "familiengerechte Hochschule" wurde der Hochschule RheinMain am 15.03.2020 zum fünften Mal bestätigt. Für die nächsten 3 Jahre hat sich die Hochschule RheinMain unter anderem folgende Ziele gesetzt (Auswahl):
Familienbegriff der Hochschule
Informationen zum Zertifikat
Die Hochschule RheinMain hat am 26. März 2007 das Zertifikat "familiengerechte hochschule" erhalten. Mit dem Grundzertifikat bescheinigt die berufundfamilie gGmbH der Hochschule RheinMain, dass das audit familiengerechte hochschule erfolgreich durchgeführt wurde. Im Rahmen der Re-Auditierung 2016 / 2017 wurden der Bestand der Angebote zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie begutachtet. Die Hochschule RheinMain bekam am 15. März 2017 die erneute erfolgreiche Durchführung des audit "familiengerechte hochschule" bestätigt und definierte weiterführende Zielvorgaben zur Verwirklichung familiengerechter Studienbedingungen sowie einer familienbewussten Personalpolitk.
Gerne verweisen wir auch auf den Fotoblog von berufundfamilie, wo ebenfalls das ein oder andere bekannte Gesicht der Hochschule zu finden ist.
(Stand 07.04.2020 - wird stetig aktualisiert)
Alle Begriffe beziehen sich auf verschiedene Personengruppen. Gesetzliche Aufgabe der Hochschule und Bezugspunkt für den Förderplan gemäß HGIG ist die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern mittels Frauenförderung.
Gleichbehandlung = Personen, die sich in gleicher Rechtslage befinden, sind gleich zu behandeln, direkte oder indirekte Diskriminierungen sind zu vermeiden (z.B. im Arbeitsrecht)
Gleichberechtigung = Juristische Gleichbehandlung von Menschen (festgeschrieben z.B. im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz oder Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz)
Gleichstellung = Maßnahmen der Angleichung von im Prinzip gleichberechtigten heterogenen Bevölkerungsgruppen (Gesetze ergeben nicht automatisch faktische Gleichbehandlung)
Chancengleichheit = Gleiche Ausgangs-/Zugangsbedingungen für alle oder auch Gleichverteilung der Erfolgschancen (gleiche Behandlung bedeutet nicht automatisch gleiche Zugangsbedingungen = Chancengleichheit)
Frauenförderung = Gleichstellungsvorsorgemaßnahmen - Unterstützungs- und Fördermaßnahmen
Unterrepräsentanz = Frauen sind unterrepräsentiert, wenn in einem Fachbereich, einer zentralen Einrichtung oder der zentralen Hochschulverwaltung innerhalb der Studierendenschaft sowie einer Lohn-, Vergütungs- oder Besoldungsgruppe, unterteilt nach wissenschaftlichem und administrativ-technischem Personal, weniger Frauen als Männer vertreten sind.