Lehrbeauftragtenprogramm für den weiblichen Wissenschaftsnachwuchs als gleichstellungsfördernde Maßnahme im Rahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder

(Förderzeitraum 01.04.2021-31.03.2026)

 

Durch das Lehrbeauftragtenprogramm können junge Wissenschaftlerinnen Lehrerfahrung sammeln, die sie für die Bewerbung auf eine Professur benötigen. Zum einen dient dies der Qualifizierung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses, zum anderen entstehen dadurch Kontakte zu potentiellen künftigen Professorinnen.

Anreiz zur Erweiterung und Qualitätssicherung der Lehre, zur Qualifizierung des weiblichen Wissenschaftsnachwuchses und mittelfristig zur Rekrutierung von Professorinnen für die Hochschule.

Ziele:

  • Anreiz für Fachbereiche, den Anteil weiblicher Lehrender zu erhöhen,
  • Schaffung weiblicher Vorbilder und Beispielcharakter für weitere Bereiche,
  • Erwerb von Lehrerfahrungen und Kontakte zur Hochschule für Frauen aus der Industrie und Wirtschaft sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen wie z.B. Promovendinnen,
  • Qualifizierung und Gewinnung potentieller Kandidatinnen für freiwerdende Professuren,
  • Entlastung der Fachbereiche, Erweiterung des Lehrangebots, der Interdisziplinarität und somit der Qualitätssicherung der Lehre.

Voraussetzungen und Umfang:

  • Die Fachbereiche können sich Kosten für einen Lehrauftrag über das Lehrbeauftragtenprogramm zur Förderung von Frauen in der Lehre finanzieren lassen, wenn im betreffenden Studiengang Frauen als Lehrende unterrepräsentiert sind.
  • Der Frauenanteil bei den Lehrbeauftragten muss sich durch die Maßnahme erhöhen. Daher ist unter Angabe der Vergleichsdaten von den Fachbereichen auszuführen, inwieweit dies gegenüber den beiden vorangegangenen Semestern der Fall sein wird.
  • die Lehrbeauftragte sollte in der Regel bisher noch nicht an der Hochschule RheinMain gewesen sein.
  • Bei dem Lehrauftrag soll es sich bevorzugt um ein zusätzliches Angebot außerhalb des Normalcurriculums handeln, eine interdisziplinären Öffnung des Lehrangebots ist erwünscht.
  • Verlängerungen sind pro Lehrbeauftragte bis zu zweimal möglich, die Förderhöchstdauer beträgt 3 Semester.
  • Die Vergabe erfolgt semesterweise für bis zu 4 Semesterwochenstunden pro Lehrbeauftragte.
  • Eventuelle Reisekosten sind vom Fachbereich zu tragen.

 

 

Umsetzung:

Anträge der Fachbereiche (in Form des ausgefüllten Antragsformulars) sind jeweils per E-Mail an die Frauenbeauftragte (gleichstellungsteam(at)hs-rm.de) zum 15. November für das Sommersemester und zum 15. Mai für das Wintersemester zu stellen.

Die Vergabe erfolgt durch die Gleichstellungskommission der Hochschule. Es stehen im Jahr 12.500 Euro zur Verfügung.

Voraussetzungen bei der Lehrbeauftragten:

  • staatlich anerkannter Hochschulabschluss,
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen)

       oder

  • im Regelfall mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben.
  • Es muss erkennbar sein, dass die für eine HAW-Professur noch fehlende Qualifikation in überschaubarer Zeit nachgeholt sein wird.

Der Antrag der Fachbereiche soll in Form des ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars und beinhaltet folgende Informationen:

  • aktueller Lebenslauf der Lehrenden,
  • vorgesehenes Lehrgebiet, ggf. mit interdisziplinäre Öffnung
  • Anzahl der Semesterwochenstunden (bis zu vier sind möglich),
  • Berechnung der voraussichtlich benötigten Mittel, die sich am im Studiengang üblichen Satz für Lehrbeauftragte orientieren müssen
  • Bestätigung der Anzahl der Lehraufträge, die die Kandidatin bislang an einer Hochschule wahrgenommen hat,

 

Interessierte an einem Lehrauftrag informieren sich am besten vorab über die unterschiedlichen Lehrangebote der HSRM und nehmen direkt Kontakt mit den Fachbereichen auf:

Architektur und Bauingenieurwesen

Design Informatik Medien

Ingenieurwissenschaften

Sozialwesen

Wiesbaden Business School

 

Um das Antragsformular zuerhalten, wenden Sie sich per Email an das Gleichstellungsteam (gleichstellungsteam(at)remove-this.hs-rm.de).

Weitere Informationen erhalten Sie über die Referentin für Gleichstellung: Christina Schrandt | gleichstellungsteam(at)remove-this.hs-rm.de | Telefon: +49 611 9495-1676

Gleichstellungsförderung der Hochschule RheinMain

Ausschreibung Wintersemester 2024/2025

Frist 15.05.2024


Die Hochschule RheinMain hält jährlich Mittel zur Förderung von Gleichstellung in Höhe von 10.000 Euro vor, welche von Studierenden, Beschäftigten und Lehrenden beantragt werden können.

Damit sollen Projekte unterstützt und Maßnahmen angestoßen werden, die spürbar die Förderung von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter vorantreiben und die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie an der Hochschule erleichtern.

Beantragt werden können insbesondere

  • Maßnahmen oder Projekte, die geeignet sind, die Studentinnenzahl in MINT-Fächern zu erhöhen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils bei den Lehrenden
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Studiensituation von Frauen
  • Maßnahmen zur Förderung und Qualifizierung von Studentinnen in Hinblick auf deren erfolgreichen Berufseinstieg
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und -situation für Frauen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten an allen Entscheidungen der Hochschule für Frauen
  • Maßnahmen zur Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Pflegebedürftige

Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Präsidium auf Vorschlag der Kommission Gleichstellung.

Die jeweilige Förderhöhe pro Maßnahme beträgt maximal 2.000 Euro. Eine höhere Förderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Liegen dem Präsidium keine oder nur wenig überzeugende Anträge vor, können die Mittel auf Antrag der Kommission Gleichstellung in das nächste Jahr übertragen werden.

Die Mittel sind für Belange der Hochschule zu verwenden. Das Geld ist innerhalb von 2 Jahren zu verwenden; über die Art der Verwendung ist dem Präsidium zu berichten.

Anträge (siehe Formular) sind jeweils zum 15.11. für das Sommersemester und 15.05. für das Wintersemester beim Präsidium (praesidentin(at)hs-rm.de) und im CC an den Gleichstellungsbereich (gleichstellungsteam(at)hs-rm.de) einzureichen.

Die nächste Antragsfrist endet am: 15.05.2024

Bitte laden Sie das Antragsformular herunter und schicken Sie dieses ausgefüllt an: praesidentin(at)hs-rm.de, im CC an: gleichtellungsteam(at)hs-rm.de

Weitere Informationen erhalten Sie über die Referentin für Gleichstellung: Christina Schrandt | gleichstellungsteam(at)hs-rm.de | Telefon: +49 611 9495-1676