KINDERBETREUUNGSKOSTENZUSCHUSS

Ein Kinderbetreuungskostenzuschuss wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn beide Elternteile berufstätig und/ oder sich in Ausbildung befinden. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, in jedem Fall ist ein Teil der Betreuungskosten von den Eltern zu tragen. In Wiesbaden wird der Antrag beim Amt für Soziale Arbeit/ Abteilung Kindertagesstätten gestellt, in Rüsselsheim wie auch in vielen anderen Städten ist das Jugendamt dafür zuständig.

Der Zuschuss kann sowohl für eine Kindertagesstätte als auch für eine Tagespflegeperson beantragt werden.

Anträge und weitere Informationen für Wiesbaden
Anträge und weitere Informationen für Rüsselsheim