Anpassung des Betreuungskostenzuschusses

Aufgrund der Pandemie und der fehlenden Kinderbetreuungsangebote wurde der Betreuungskostenzuschuss zunächst für das Sommersemester 2021 angepasst.

Der Maximalbetrag wurde auf 450 € und für Alleinerziehende auf 900€ erhöht. Für Paare, bei denen beide Studierende sind, beträgt der Maximalbetrag pro Person weiterhin 300 Euro, so dass diesen Familien insgesamt bis zu 600 Euro pro Semester zur Verfügung stehen.

Wenden Sie sich gerne an unsere Koordinatorin Familiengerechte Hochschule & FamilienKompass Regina Müller, wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben.